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Versorgung Querschnittgelähmter gefährdet

Initiative Querschnittlähmung protestiert gegen Entscheidung des Gesundheitsausschusses zum Fallpauschalengesetz

 

Hamburg, 12. Dezember 2001 – Die „IQ Initiative Querschnittlähmung“, eine Initiative der Deutschsprachigen medizinischen Gesellschaft für Paraplegie e.V. (DMGP e.V.), missbilligt die Verabschiedung des soge­nannten Fallpauschalengesetzes durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am heutigen Tag. „Das Fallpauschalengesetz bedroht ganz akut die medizinische Versorgung der Querschnitt­gelähmten und damit die Querschnittzentren in Deutschland“, sagt Dr. Gerhard Exner, Beauftragter der Sektion Deutschland der DMGP und Vertreter der Initiative. „Deshalb werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen, um zu verhindern, dass dieses Gesetz auch für die Querschnittzentren Gültigkeit erlangt.“

 

Die insgesamt 24 Spezialzentren in Deutschland, die für die hochtech­nisierte Versorgung von Querschnittgelähmten zuständig sind, sehen ihre Leistungen in dem neuen Abrechnungsmodell für Krankenhäuser nicht abgebildet. Bei Einführung des Gesetzes könnten sie einen Groß­teil ihrer Leistungen nicht mehr abrechnen und stünden damit vor dem Aus. Die Forderung der Initiative Querschnittlähmung ist es daher, die Querschnittzentren aus dem Anwendungsgebiet des Fallpauschalen­gesetzes auszunehmen. Deutschland plant als einziges Land Europas eine hundertprozentige, das heißt für alle Kliniken und Leistungen gültige Einführung der Fallpauschalensystems (DRGs Diagnosis Related Groups). Ausnahmen sind bis jetzt lediglich für psychiatrische Kliniken vorgesehen.

„Die Initiative Querschnittlähmung vertritt die Querschnittgelähmten­zentren, die in Deutschland Querschnittgelähmte behandeln“, sagt Dr. Klaus Röhl, Direktor des Zentrums für Rückenmarksverletzte der Berufs­genossenschaftlichen Kliniken Bergmannstrost in Halle und Vertreter der Initiative. „Unser Ziel ist die Verbreitung von Informationen über die Erscheinungsbilder der Querschnittlähmung, deren Ursachen und Behandlung sowie die Information über die spezialisierten Behandlungs­zentren und ihre Behandlungsmethoden. Darüber hinaus wollen wir auf die Gefahren hinweisen, die durch das neue Fallpauschalengesetz dem bisherigen Behandlungsstandard bei Querschnittlähmung drohen.“

 


 

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Querschnittlähmung kann jeden treffen

Initiative Querschnittlähmung startet bundesweite Kampagne

 

Hamburg, im Dezember 2001 - „Querschnittlähmung kann jeden treffen“ - mit diesem Slogan startet die „IQ Initiative Querschnitt­lähmung“ jetzt eine bundesweite Medienkampagne. Mit Anzeigen und Presseinformationen will die Initiative, die alle 24 Querschnitt­zentren in Deutschland vertritt, auf das Krankheitsbild Querschnitt­lähmung, seine Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten aufmerk­sam machen und über die Arbeit der Querschnittgelähmtenzentren in­formieren. Jährlich werden allein in Deutschland 1.600 Menschen neu mit der Diagnose Querschnittlähmung konfrontiert. Die Zentren bieten eine hochspezialisierte interdisziplinäre Versorgung der Betroffenen. Ihre Arbeit ist in der Öffentlichkeit kaum bekannt.

 

„IQ“ ist ein Projekt der Deutschsprachigen medizinischen Gesell­schaft für Paraplegie e.V. (DMGP e.V.) und wurde ins Leben gerufen, um die Interessen der Querschnittzentren und ihrer Patienten in der Öffent­lichkeit zu vertreten. „In Deutschland gibt es kaum Aufklärung über die Ursachen der Querschnittlähmung, ihre vielfältigen Begleit­erkrankungen und Folgeschäden sowie über die äußerst komplexen Behandlungsabläufe“, sagt Dr. Gerhard Exner, Chefarzt des Quer­schnittzentrums am Unfallkrankenhaus Hamburg und Vertreter der Initiative. „Die Querschnittzentren leisten eine hochspezialisierte Arbeit, ohne die eine optimale Versorgung der Querschnittgelähmten in Deutschland nicht möglich wäre.“

 

Ein wichtiges Ziel der Initiative ist es, aus dem neuen Krankenhaus­entgeltsystem, das mit dem Fallpauschalengesetz im kommenden Jahr eingeführt werden soll, ausgenommen zu werden. „Quer­schnitt­lähmungen passen nicht ins Korsett der Fallpauschalen“, sagt Dr. Klaus Röhl, Chefarzt des Zentrums für Rückenmarks­verletzte der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannstrost in Halle. „Die Querschnittlähmungen erfordern eine äußerst sorgfältige, umfassende und oft langwierige Behandlung. Es wäre absolut unver­antwortlich den Patienten gegenüber, diese Therapie aus Kosten­gründen abzukürzen.“

 

Die Einführung des Australischen DRG-System, so die Initiative, sei trotz einer zeitlichen Übergangsphase in den hiesigen Querschnitt­zentren nicht möglich. Eine sachgerechte Durchschnittspauschale (Casemix) zur Abrechnung der Behandlungskosten Querschnitt­ge­lähmter gegenüber den Kassen sei denkbar. Nahezu jeder Fall sei ein höchst eigenwilliger Fall für sich, so dass die Zuordnung zu einer Fallpauschale unmöglich sei. Die Diagnose- und Prozedurenschlüssel zur Behandlungstransparenz seien ungeeignet, weil bei den Fällen keine Zuordnung zu Fallgruppen mit statistisch signifi­kanter Aussage­kraft abzuleiten sei.

 

„Mit dem neuen Fallpauschalengesetz kann der bisherige Behand­lungsstandard bei Querschnittlähmung in keiner Form gehalten werden“ betont auch Dr. Exner. „Deshalb ist ein wichtiges Ziel der Initiative, für die Querschnittzentren eine Lösung zu erzielen, die ohne die Fallpauschalen auskommt“.

 


Weitere Informationen:

 

Deutschsprachige Medizinische Gesellschaft Paraplegie e.V.

Beauftragter für die Sektion Deutschland und Chefarzt des Querschnittgelähmtenzentrums

Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg

Dr. med. Gerhard Exner,  Bergedorfer Straße 10, 21033 Hamburg

Tel. 040 – 7 30 62 600, Fax 040 – 7 30 62 620

 

Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannstrost

Direktor des Zentrums für Rückenmarksverletzte

Dr. Klaus Röhl, Merseburger Straße 165,  06112 Halle / Saale

Tel. 0345 – 1 32 63 11, Fax 0345 – 1 32 63 13

mail: klaus.roehl@bergmannstrost.com

 

Kontakt:

 

RAIKE Kommunikation GmbH

Angela Mußler, Hohe Bleichen 28, 2354 Hamburg

Tel. 040 – 34 80 92 12, Fax 040 – 34 80 92-11

mail: mussler@raikekommunikation.de