Leitlinien für den Liaisondienst der Klinischen Psychologen und Psychotherapeuten in Querschnittgelähmten-Zentren

 

Vorbemerkung

Eine Querschnittlähmung stellt nicht nur eine körperliche Verletzung dar, sondern auch ein erhebliches psychisches Trauma. Die Bewältigung des zur Lähmung führenden Traumas, der Behandlungs- und  Rehabilitationsphasen, der sich stellenden Fragen, Probleme und Ängste  bezüglich der Rückkehr in das Alltagsleben stellt hohe Anforderungen an den Betroffenen und bringt neben den physischen auch enorme emotionale Belastungen mit sich. Dies führt fast regelhaft zu psychischen Beeinträchtigungen unterschiedlicher Qualität und Intensität, die eine in das stationäre Behandlungskonzept integrierte psychologische bzw. psychotherapeutische Versorgung erforderlich machen.

A. Ziele, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

1. Ziel

Darstellung und Entwicklung inhaltlicher und struktureller Standards für den Liaisondienst von Klinischen Psychologen und Psychotherapeuten in der Versorgung querschnittgelähmter Patienten.

 

2. Geltungsbereich

Entwickelt wurden die Leitlinien für den Bereich der psychologischen bzw. psychotherapeutischen Patientenversorgung  des Querschnittgelähmten-Zentrums des Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg, der BG-Klinik Bergmannsheil Bochum, des KH Ev.Stift St.Martin Koblenz, der Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen, der Stift.Ortho.Uni.Klinik Heidelberg, des Unfallkrankenhauses Berlin. Darüber hinaus sollen sie die Planung und Durchführung  anderer Liaisondienste in der Versorgung Querschnittgelähmter unterstützen.

 

3. Vorgehen

Diese Leitlinien wurden unter Verwendung der Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen  Fachgesellschaften (AWMF-Register Nr. 051/021) erarbeitet und  den spezifischen  Anforderungen in der Versorgung querschnittgelähmter Patienten angepasst.

 

4. Ziele der psychologischen/psychotherapeutischen Versorgung sind die

·         qualifizierte psychosoziale Versorgung von Patienten und Angehörigen im QZ im Rahmen eines biopsychosozialen Behandlungsansatzes

·         Verbesserung der Kompetenz von Mitarbeitern in der psychosozialen Versorgung.

·         Verringerung der psychischen Belastung des Behandlerteams

·         Wahrnehmung einer Schnittstellenfunktion zwischen der organmedizinischen und psychosozialen sowie zwischen der ambulanten und stationären psychosozialen Versorgung

5. Aufgaben der psychologischen/psychotherapeutischen Versorgung sind die

·         Befunderhebung, Diagnostik und/oder ggf. Empfehlung für weitere Diagnostik

·         Behandlung (z.B. Psychotherapie, supportive Maßnahmen) oder/und Behandlungsempfehlung, Verlaufsmonitoring

·         Motivierung für und ggf. Planung und/oder Einleitung von Weiterbehandlungen

·         Beratung, Fallbesprechung, Fortbildung des Behandlungsteams, Fallsupervision, Vermittlung von externer Teamsupervision.

·         Dokumentation und Qualitätsentwicklung

6. Organisationsform

·     Liaisonmodell mit anfrageunabhängiger, regelmäßiger Präsenz der Psychotherapeuten (bzw. klinischen Psychologen) in einer Behandlungseinheit.

-     eigenständiges Handeln in Kooperation mit den behandelnden Ärzten

-     Teilnahme an Visiten,  Teams und Übergaben

-     informelle Gespräche über psychische Aspekte

Nicht geeignet ist das Konsiliarmodell (bedarfsweise patientenbezogene Hinzuziehung des Konsiliars) oder das Kontraktmodell (regelmäßige Hinzuziehung bei bestimmten Patienten-, Diagnose- oder Problemgruppen)

 

7. Versorgungsrelevanter Bedarf

       Nach Schätzung von Primärbehandlern besteht bei allen querschnittgelähmten Patienten eine Indikation für eine psychodiagnostische Abklärung.

       Etwa zu je einem Drittel benötigen frisch verletzte Patienten regelmäßige bzw. gelegentliche psychologische/psychotherapeutische Interventionen.

       Eine Unterversorgung führt häufig zu

·         vermehrter Inanspruchnahme somatischer Diagnostik und Therapie

·         längeren und wiederholten  Krankenhausaufenthalten

·         Sekundärkomplikationen.

8. Häufigste Diagnosen

·         ICD-10 F4 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen

·         ICD-10 F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren

·         ICD-10 F3 Affektive Störungen

·         ICD-10 F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

9. Interventionen und Wirksamkeitsnachweise

Psychologische/psychotherapeutische Interventionen in der Akut- und Rehabilitations- behandlung querschnittgelähmter Patienten sind noch nicht hinreichend in kontrollierten wissenschaftlichen Studien erforscht, stellen aber derzeit einen auf Expertenwissen begründeten Standard dar.

Insbesondere haben sich nach Meinung von Primärbehandlern folgende Maßnahmen bewährt:

  • Supportive Maßnahmen / Stabilisierung

  • Informationsvermittlung und Psychoedukation bzgl. der Querschnittlähmung und deren psychischer Verarbeitung

  • Stress- und Problembewältigungstraining

  • Soziales Kompetenztraining

  • Schmerzbewältigungstraining

  • Angstbewältigungstraining

  • Entspannungstechniken / Hypnose

  • Informationsvermittlung und Psychoedukation bzgl. traumatypischer Symptome und Verläufe

  • Traumaspezifische Stabilisierung

    • Krisenintervention

    • Ressourcenorientierte Interventionen (z.B. Distanzierungstechniken, Imaginative Verfahren)

  • Traumabearbeitung

10. Basisdokumentation

·         unverzichtbar für Qualitätssicherung und  –management

·         muss zeitökonomisch, zuverlässig, klinisch relevant, veränderungssensibel sein

·         erfordert Angaben zu Anamnese, ICD-10 Diagnosen, Traumaverarbeitung und Bewältigungsstrategien, psychosozialem Befund (Ressourcen, Belastungen). 

11. Qualitätsmanagement (QM)

Kontinuierliches Qualitätsmanagement (QM) ist unverzichtbarer Bestandteil der psychologischen/psychotherapeutischen Versorgung. Dies erfordert

·         eine verbindliche, schriftlich festgelegte Leitvorstellung für die psychologische/psychotherapeutische Arbeit

·         regelmäßige Supervision, Fort- und Weiterbildung der Klinischen Psychologen und Psychotherapeuten

·         Bereitstellung von Ressourcen

·         Integration der Klinischen Psychologen und Psychotherapeuten in das stationäre Behandlungskonzept

·         Weiterentwicklung von Interventionstechniken und spezifischen Behandlungsprogrammen

·         Vernetzung

12. Qualifikation

·         Abgeschlossenes Studium der Psychologie oder Medizin

·         BRD: Psychotherapeutische Ausbildung und/oder Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten

Österreich: (In) Ausbildung zum Klinischen Psychologen oder Psychotherapeuten

Schweiz: (In) Ausbildung zum Fachpsychologen für Psychotherapie

·         fundierte Kenntnisse in Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen

·         persönliche Voraussetzungen: stabile berufliche und persönliche Identität, integrative und kommunikative Fähigkeiten, Berufserfahrung

13.  Ressourcen

·         eigene, geeignete Räumlichkeiten

·         zeitlich geregelte, verbindliche Erreichbarkeit, Sekretariat etc. praktikables Dokumentations- und EDV-System, Kommunikationsequipment

 

B. Patientenbezogenes Arbeiten, Standardvorgehen:

Die Art der psychologischen Intervention und die Dauer und Anzahl der Kontakte sollten der psychischen Problematik der Patienten angepasst sein.

Akutphase

·         Erstkontakt  mit Vorstellung der eigenen Person und Terminvereinbarung für ein

Erstgespräch

·         Erstgespräch zur rechtzeitigen Identifikation von behandlungsbedürftigen Patienten mit orientierender Exploration und schriftlichem Befund, unter Beachtung folgender Aspekte:

-           Subjektive Sichtweise der Lähmungssituation, erste Verarbeitungsstrategien

-          Traumaverarbeitung

-          Soziale Situation, Ressourcen, Belastungen

-          Bisherige psychische Erkrankungen

-          Aktueller Befund, ICD 10 – Diagnose

-          Planung psychologischer/psychotherapeutischer Maßnahmen

·         Wenn nach Einschätzung im Erstgespräch notwendig: Folgekontakte z. B. bei sozialer Problematik und/oder psychischen Auffälligkeiten, die über die regelhaft auftretende (leichte) Anpassungsstörung hinaus gehen, wie zum Beispiel einer deutlich depressiven Reaktion oder Anzeichen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (siehe Interventionen).

Maßnahmen, s. auch Prozedurenkatalog im Anhang:

-          Stabilisierung / Supportive Maßnahmen

-          ggf. Kontaktaufnahme mit Angehörigen

-          Beratung

-          ggf. Diagnostik

-          Verlaufsbeobachtung

 

Zusätzlich im weiteren Verlauf

Gruppen-Gespräch für alle Patienten (im Rahmen einer Patientenschulung) mit Informationen zur psychischen Krankheitsverarbeitung und möglichen Bewältigungsstrategien

·         Kriseninterventionen und/oder regelmäßige psychologische/psychotherapeutische Interventionen

Kritische Ereignisse, die Interventionen erfordern könnten:

-          Erstmobilisation

-          Realisierung der Lähmungssituation bzw. Erkennen der Möglichkeit einer bleibenden Behinderung

-          Medizinische Komplikationen

-          Veränderungen im sozialen Umfeld (z.B. Trennung vom Partner)

-          Entlassungsphase

(Informationen dazu aus dem Team, den Visiten, den Übergaben, durch Anfrage der Patienten  selbst)

 

Entlassungsphase:

(betrifft  Patienten mit häufigen bzw. regelmäßigen psychologischen/psychotherapeutischen Kontakten)

·         Abschlussgespräch

·         Schriftlicher Abschlußbefund, unter Beachtung folgender Aspekte:

-          Eingangsbefund

-          Aktueller Befund (ICD 10- Diagnose)

-          Durchgeführte psychologische Maßnahmen

-          Verlauf und aktueller Stand der Krankheitsverarbeitung

-          Aktuelle soziale Situation, Ressourcen, Belastungen

-          Empfehlungen (weiterführende Behandlungsmaßnahmen)

·         Einleitung und Koordination therapeutischer Maßnahmen für die nachstationäre Behandlung.