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Leitlinien für den Liaisondienst der Klinischen Psychologen und Psychotherapeuten in Querschnittgelähmten-Zentren |
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Vorbemerkung Eine
Querschnittlähmung stellt nicht nur eine körperliche Verletzung dar,
sondern auch ein erhebliches psychisches Trauma. Die Bewältigung des
zur Lähmung führenden Traumas, der Behandlungs- und
Rehabilitationsphasen, der sich stellenden Fragen, Probleme und
Ängste bezüglich der Rückkehr in das Alltagsleben stellt hohe
Anforderungen an den Betroffenen und bringt neben den physischen auch
enorme emotionale Belastungen mit sich. Dies führt fast regelhaft zu
psychischen Beeinträchtigungen unterschiedlicher Qualität und Intensität,
die eine in das stationäre Behandlungskonzept integrierte
psychologische bzw. psychotherapeutische Versorgung erforderlich machen. A.
Ziele, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen 1.
Ziel Darstellung
und Entwicklung inhaltlicher und struktureller Standards für den
Liaisondienst von Klinischen Psychologen und Psychotherapeuten in der
Versorgung querschnittgelähmter Patienten.
2.
Geltungsbereich Entwickelt
wurden die Leitlinien für den Bereich der psychologischen bzw.
psychotherapeutischen Patientenversorgung
des Querschnittgelähmten-Zentrums des Berufsgenossenschaftlichen
Unfallkrankenhauses Hamburg, der BG-Klinik Bergmannsheil Bochum, des KH
Ev.Stift St.Martin Koblenz, der Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen, der
Stift.Ortho.Uni.Klinik Heidelberg, des Unfallkrankenhauses Berlin. Darüber
hinaus sollen sie die Planung und Durchführung
anderer Liaisondienste in der Versorgung Querschnittgelähmter
unterstützen.
3.
Vorgehen Diese Leitlinien wurden unter Verwendung der Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF-Register Nr. 051/021) erarbeitet und den spezifischen Anforderungen in der Versorgung querschnittgelähmter Patienten angepasst.
4. Ziele der psychologischen/psychotherapeutischen Versorgung sind die ·
qualifizierte psychosoziale Versorgung von Patienten und Angehörigen
im QZ im Rahmen eines biopsychosozialen Behandlungsansatzes ·
Verbesserung der Kompetenz von Mitarbeitern in der psychosozialen
Versorgung. ·
Verringerung der psychischen Belastung des Behandlerteams · Wahrnehmung einer Schnittstellenfunktion zwischen der organmedizinischen und psychosozialen sowie zwischen der ambulanten und stationären psychosozialen Versorgung 5. Aufgaben der psychologischen/psychotherapeutischen Versorgung sind die ·
Befunderhebung, Diagnostik und/oder ggf. Empfehlung für weitere
Diagnostik ·
Behandlung (z.B. Psychotherapie, supportive Maßnahmen) oder/und
Behandlungsempfehlung, Verlaufsmonitoring ·
Motivierung für und ggf. Planung und/oder Einleitung von
Weiterbehandlungen ·
Beratung, Fallbesprechung, Fortbildung des Behandlungsteams,
Fallsupervision, Vermittlung von externer Teamsupervision. ·
Dokumentation und Qualitätsentwicklung 6.
Organisationsform ·
Liaisonmodell mit anfrageunabhängiger, regelmäßiger Präsenz der
Psychotherapeuten (bzw. klinischen Psychologen) in einer
Behandlungseinheit. -
eigenständiges Handeln in Kooperation mit den behandelnden Ärzten -
Teilnahme an Visiten, Teams und Übergaben -
informelle Gespräche über psychische Aspekte Nicht
geeignet ist das Konsiliarmodell (bedarfsweise patientenbezogene
Hinzuziehung des Konsiliars) oder das Kontraktmodell (regelmäßige
Hinzuziehung bei bestimmten Patienten-, Diagnose- oder Problemgruppen)
7.
Versorgungsrelevanter Bedarf
Nach Schätzung von Primärbehandlern besteht bei allen
querschnittgelähmten Patienten eine Indikation für eine
psychodiagnostische Abklärung.
Etwa zu je einem Drittel benötigen frisch verletzte Patienten
regelmäßige bzw. gelegentliche psychologische/psychotherapeutische
Interventionen.
Eine Unterversorgung führt häufig zu ·
vermehrter Inanspruchnahme somatischer Diagnostik und Therapie ·
längeren und wiederholten Krankenhausaufenthalten · Sekundärkomplikationen. 8.
Häufigste Diagnosen ·
ICD-10 F4 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen ·
ICD-10 F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen
oder Faktoren ·
ICD-10 F3 Affektive Störungen · ICD-10 F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen 9.
Interventionen und Wirksamkeitsnachweise Psychologische/psychotherapeutische Interventionen in der Akut- und Rehabilitations- behandlung querschnittgelähmter Patienten sind noch nicht hinreichend in kontrollierten wissenschaftlichen Studien erforscht, stellen aber derzeit einen auf Expertenwissen begründeten Standard dar. Insbesondere haben sich nach Meinung von Primärbehandlern folgende Maßnahmen bewährt:
10.
Basisdokumentation ·
unverzichtbar für Qualitätssicherung und
–management ·
muss zeitökonomisch, zuverlässig, klinisch relevant, veränderungssensibel
sein ·
erfordert Angaben zu Anamnese, ICD-10 Diagnosen,
Traumaverarbeitung und Bewältigungsstrategien, psychosozialem Befund
(Ressourcen, Belastungen). 11.
Qualitätsmanagement (QM) Kontinuierliches
Qualitätsmanagement (QM) ist unverzichtbarer Bestandteil der
psychologischen/psychotherapeutischen Versorgung. Dies erfordert ·
eine verbindliche, schriftlich festgelegte Leitvorstellung für
die psychologische/psychotherapeutische Arbeit ·
regelmäßige Supervision, Fort- und Weiterbildung der Klinischen
Psychologen und Psychotherapeuten ·
Bereitstellung von Ressourcen ·
Integration der Klinischen
Psychologen und Psychotherapeuten in das stationäre
Behandlungskonzept ·
Weiterentwicklung
von Interventionstechniken und spezifischen Behandlungsprogrammen ·
Vernetzung 12.
Qualifikation ·
Abgeschlossenes Studium der Psychologie oder Medizin ·
BRD:
Psychotherapeutische Ausbildung und/oder Approbation zum Psychologischen
Psychotherapeuten Österreich:
(In) Ausbildung zum Klinischen Psychologen oder Psychotherapeuten Schweiz:
(In) Ausbildung zum Fachpsychologen für Psychotherapie ·
fundierte Kenntnisse in Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen ·
persönliche Voraussetzungen: stabile berufliche und persönliche
Identität, integrative und kommunikative Fähigkeiten, Berufserfahrung 13.
Ressourcen ·
eigene, geeignete Räumlichkeiten ·
zeitlich geregelte, verbindliche Erreichbarkeit, Sekretariat etc.
praktikables Dokumentations- und EDV-System, Kommunikationsequipment
B.
Patientenbezogenes Arbeiten,
Standardvorgehen: Die
Art der psychologischen Intervention und die Dauer und Anzahl der
Kontakte sollten der psychischen Problematik der Patienten angepasst
sein. Akutphase ·
Erstkontakt mit
Vorstellung der eigenen Person und Terminvereinbarung für ein
Erstgespräch ·
Erstgespräch zur rechtzeitigen Identifikation von behandlungsbedürftigen
Patienten mit orientierender Exploration und schriftlichem Befund, unter
Beachtung folgender Aspekte:
-
Subjektive Sichtweise der Lähmungssituation, erste
Verarbeitungsstrategien -
Traumaverarbeitung -
Soziale
Situation, Ressourcen, Belastungen -
Bisherige
psychische Erkrankungen -
Aktueller
Befund, ICD 10 – Diagnose -
Planung
psychologischer/psychotherapeutischer Maßnahmen ·
Wenn nach Einschätzung im Erstgespräch notwendig: Folgekontakte
z. B. bei sozialer Problematik und/oder psychischen Auffälligkeiten,
die über die regelhaft auftretende (leichte) Anpassungsstörung hinaus
gehen, wie zum Beispiel einer deutlich depressiven Reaktion oder
Anzeichen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (siehe
Interventionen). Maßnahmen,
s. auch Prozedurenkatalog im Anhang: -
Stabilisierung
/ Supportive Maßnahmen -
ggf.
Kontaktaufnahme mit Angehörigen -
Beratung
-
ggf.
Diagnostik -
Verlaufsbeobachtung Zusätzlich
im weiteren Verlauf Gruppen-Gespräch
für alle Patienten (im Rahmen einer Patientenschulung) mit
Informationen zur psychischen Krankheitsverarbeitung und möglichen Bewältigungsstrategien ·
Kriseninterventionen und/oder regelmäßige
psychologische/psychotherapeutische Interventionen Kritische
Ereignisse, die Interventionen erfordern könnten: -
Erstmobilisation -
Realisierung
der Lähmungssituation bzw. Erkennen der Möglichkeit einer bleibenden
Behinderung -
Medizinische
Komplikationen -
Veränderungen
im sozialen Umfeld (z.B. Trennung vom Partner) -
Entlassungsphase (Informationen
dazu aus dem Team, den Visiten, den Übergaben, durch Anfrage der
Patienten selbst) Entlassungsphase: (betrifft
Patienten mit häufigen bzw. regelmäßigen
psychologischen/psychotherapeutischen Kontakten) ·
Abschlussgespräch ·
Schriftlicher Abschlußbefund, unter Beachtung folgender Aspekte:
-
Eingangsbefund -
Aktueller
Befund (ICD 10- Diagnose) -
Durchgeführte
psychologische Maßnahmen -
Verlauf
und aktueller Stand der Krankheitsverarbeitung -
Aktuelle
soziale Situation, Ressourcen, Belastungen -
Empfehlungen
(weiterführende Behandlungsmaßnahmen) ·
Einleitung und Koordination therapeutischer Maßnahmen für die
nachstationäre Behandlung.
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