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1. |
Mit
Schreiben vom 06. November 2001 hat der Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften beim Vorsitzenden des
Bundestagesausschusses für Gesundheit, Herrn Klaus Kirschner,
MdB, in Berlin einen Ergänzungsvorschlag zum Entwurf eines
Gesetzes zum diagnoseorientierten Fallpauschalensystem für
Krankenhäuser (FPG) eingereicht. In diesem Vorschlag geht es
kurzgefaßt darum, |
| 2.
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Anläßlich
der Aktivitäten der BGW, insbesondere des Vorstandes dieser
Berufsgenossenschaft, hat ein Gespräch stattgefunden mit Herrn
Kirschner (siehe oben) am 29. November 2001. Verhandelt für
unsere Sachen haben der stellv. Geschäftsführer der BGW, Herr
Dr. Hubert Erhard,das Vorstandsmitglied der BGW, Herr Wolfgang
Lies und ich.
Unsere
Gesprächspartner waren Herr Klaus Kirschner, Vorsitzender des
Bundestags-auschusses für Gesundheit im Bundestag sowie seine
zwei Stellvertreter. Vorab fand ein Gespräch statt mit einem
Referenten des Bundestagsausschusses für Gesundheit, Herrn Dr.
Piontek. Im folgenden gebe
ich meinen Eindruck dieses Gespräches wieder:
In dem
Gespräch mit dem Referenten Herr Dr. Piontek wurde unsere
schriftlich abgefaßte Argumentation nochmals übergeben. Dabei
handelt es sich um ein Papier, das eine Begründung abliefert,
warum die Behandlung von Brandverletzten, Schädel-Hirn-Traumatisierten
und Querschnittgelähmten sich mit den bestehenden Instrumenten
des SGB V nicht darstellen läßt (Anlage 3). Des weiteren habe
ich überreicht die Broschüre von Klaus Röhl und Jörg
Giesecke, um ein möglichst kurzgefaßtes Informationspaket, das
übersichtlich gestaltet ist, als Grundlage zur Diskussion zu
haben. Diese Unterlagen sind sicher vorab schon im Ausschuß
bekannt gewesen, wurden aber durch die persönliche Übergabe,
wie ich denke, brisanter.
In dem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses,
das von 21.00 Uhr bis Mitternacht dauerte, ist es m. E.
gelungen, die besondere Problematik dieser Personengruppen zu
vermitteln. Auf der Gegenseite wurde mehrfach mitgeteilt, daß
die Problematik erkannt worden ist und, daß man auch dankbar
sei für diese spezielle Darstellung. Herauszuhören bei der
Diskussion war, daß möglicherweise die Herausnahme der
Kliniken der VBGK aus der gesetzlichen Regelung mehr
Schwierig-keiten verursachen würde, als die Anerkennung der
besonderen Patientengruppen, insbesondere aufgrund ihrer nicht möglichen
Abbildbarkeit im vorgesehenen Entgelt- system.
Der Bedarf nach vermittelbarer Ergebnisqualität wurde
signalisiert. Das heißt, nach wie vor wird es für uns sehr
notwendig sein, Qualitätsnachweise unserer bisherigen
Behandlungen vorzulegen.
Auf Vermittlung von Herrn Lies wurde in Aussicht gestellt, daß
Mitglieder des Bundes-tagsausschusses einen Besuch in den
Spezialzentren im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus
Hamburg machen wollen, um sich über die aktuelle Lage zu
informieren. Dies sollte im Januar 2002 stattfinden.
Fazit:
Ich
halte unsere Sache für nicht aussichtslos, wir sammeln Punkte.
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