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An das Gesundheitsministerium |
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An das Bundesministerium für Gesundheit 53108 Bonn |
DR.
MED. GERHARD EXNER Beauftragter
für die Chefarzt
des Bergedorfer
Str. 10 |
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dr.ex/bax 04. April 2001 |
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Einführung von DRG-Fallpauschalen für Krankenhäuser Sehr geehrte Damen und Herren, die Einführung eines Fallpauschalensystems für die Behandlung Querschnittgelähmter in den Spezialzentren der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie mit größter Sorge beobachtet. Wir sind der Meinung, dass zusammen mit den Betroffenen anderer Problembereiche, wie Schwerbrandverletzten und Schwerschädelhirntraumatisierten auch die Querschnittgelähmten bezüglich ihrer differenzierten Behandlungsverfahren keine entsprechende Abbildung in einem Fallpauschalensystem finden können. Zur näheren Erläuterung finden Sie beiliegende Begründung. Wir möchten daher mit Nachdruck drauf dringen, das DRG-Fallpauschalensystem in der Abrechnung der Behandlung Querschnittgelähmter nicht zum Tragen zu bringen. Vielmehr sollte bei der bisherigen Form der tagesgleichen Vergütungssätze verblieben werden oder aber zumindest eine von der DRG-Fallpauschalenvergütung abweichende Vereinbarung getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen Prof.
Dr. med. H. J. Gerner, Direktor
der Ablg. Orthopädie Dr.
med. G. Exner, Chirurg/Unfallchirurg,
Rehabilitationswesen
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