An das Gesundheitsministerium

An das

Bundesministerium für Gesundheit

53108  Bonn

DR. MED. GERHARD EXNER
Facharzt für
Chirurgie/Unfallchirurgie
Rehabilitationswesen

Beauftragter für die
Sektion Deutschland

Chefarzt des
Querschnittgelähmten-Zentrums
Berufsgenossenschaftliches
Unfallkrankenhaus Hamburg

Bergedorfer Str. 10
D-21033 Hamburg
Tel.: +4940  73062600
FAX:+4940   73062620


dr.ex/bax             04. April 2001

 

Einführung von DRG-Fallpauschalen für Krankenhäuser

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Einführung eines Fallpauschalensystems für die Behandlung Querschnittgelähmter in den Spezialzentren der Bundesrepublik Deutschland wird von der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie mit größter Sorge beobachtet. Wir sind der Meinung, dass zusammen mit den Betroffenen anderer Problembereiche, wie Schwerbrandverletzten und Schwerschädelhirntraumatisierten auch die Querschnittgelähmten bezüglich ihrer differenzierten Behandlungsverfahren keine entsprechende Abbildung in einem Fallpauschalensystem finden können.

Zur näheren Erläuterung finden Sie beiliegende Begründung.

Wir möchten daher mit Nachdruck drauf dringen, das DRG-Fallpauschalensystem in der Abrechnung der Behandlung Querschnittgelähmter nicht zum Tragen zu bringen. Vielmehr sollte bei der bisherigen Form der tagesgleichen Vergütungssätze verblieben werden oder aber zumindest eine von der DRG-Fallpauschalenvergütung abweichende Vereinbarung getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. H. J. Gerner, Direktor der Ablg. Orthopädie
Universitätsklinik Heidelberg                       

Dr. med. G. Exner, Chirurg/Unfallchirurg, Rehabilitationswesen
Chefarzt des Querschnittgelähmten-
Zentrums am BG-Unfallkrankenhaus in Hamburg