Protokollnotiz

über die Veranstaltung „G-DRG – Einführung in der GKV – Aufgaben der Selbstverwaltung und der Krankenhäuser“ am 9. Mai 2001 in Bonn


 

Leitung:

RA Jörg Robbers, Hauptgeschäftsführer, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Düsseldorf

 

Referenten:   Eckard Flügge, Medical Consultant Manager – Health Information Systems, 3 M Medica GmbH, Borken (bis Ende 2000 Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg)

Theo Riegel, Leiter Stationäre Einrichtungen, Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), Siegburg

Dr. med. Bernhard Rochell, Referent, Bundesärztekammer, Köln

PD Dr. med. Norbert Roeder, Leiter der Stabsstelle Medizincontrolling des Klinikumsvorstandes, Universitätsklinikum Münster

Dr. med. Nicole Schlottmann, Leiterin Bereich Medizin, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Düsseldorf

Dr. Peter Steiner, Geschäftsführer Krankenhausfinanzierung,  Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Düsseldorf

Min.Rat Karl Heinz Tuschen, Leiter Referat Wirtschaftliche Fragen der Krankenhäuser, Krankenhausforschung, Bundesministerium für Gesundheit, Bonn


Dies ist eine Zusammenfassung meiner Erkenntnisse aus dieser Zusammenkunft, die ich in drei Bereiche gliedere:

1.      Zeitplan

2.      Wesentliche Neuigkeiten

3.      Eigene Erkenntnisse und Schlussfolgerungen

Zu 1: Zeitplan

a)     Das Jahr 2001

gilt als das Jahr der ersten Datenerhebung zur Schaffung einer Berechnungsgrundlage für das Jahr 2003, in dem erstmals flächendeckend die DRG-Regelung eingesetzt werden soll für alle Krankenhäuser der Republik. Dementsprechend sollte nach bisheriger Planung „unterjährig“ die Datenerhebung durchgeführt werden.

Aktueller Stand: Im März wurde ein erster Kalkulationsleitfaden in der ersten Version vorgelegt. Zur Überprüfung wurde ein Projekt durchgeführt, ein sogn. Pre-Test, an dem 26 Krankenhäuser teilgenommen haben. Anhand dieser Ergebnisse wird der Kalkulationsleitfaden aktualisiert und steht dann als endgültiger Leitfaden ab 01. 07. 2001 zur Verfügung für die Durchführung der Prüfungsphase mit Referenzkliniken. Dabei sind 50 Krankenhäuser vorgesehen.

Ab 01. 07. 2001 wird eine Erprobung stattfinden, ab 01. 09. 2001 eine Auswertung, so dass also die unterjährige Erfassung zum 01. 09. 2001 bis 31. 12. 2001 vorgenommen wird (Die Partner der Selbstverwaltung spielen mit dem Gedanken, eine zweite Erfassungsphase im Jahr 2002 zu installieren).

b)      Instrumente:

Innerhalb des Kalkulationsleitfadens sind Codierrichtlinien vorgesehen. Die allgemeinen Codierrichtlinien liegen vor, spezielle Codierrichtlinien soll es ab Jahresmitte geben, sodass die Erfassung mit den Referenzkliniken starten kann. Ebenfalls soll es dann sogn. Mapping-Tabellen geben. Das sind Transformationsmechanismen zur Umsetzung der australischen in die deutschen Begriffe und Vorgänge.

Die OPS-Kataloge sind bis zum 30. 04. 2001 eingereicht. Die Bearbeitung dieser Kataloge soll bis August durchgeführt werden. Dann soll eine Übereinstimmung mit den Fachgesellschaften hergestellt sein. Im September soll der neue OPS-301 SGB V zur Verfügung stehen.

 

c)      Das vorgesehen DRG-Institut

ist am 10. 05. 2001 notariell begründet worden und soll ab Jahresmitte seine Arbeit aufnehmen können.

Zu 2: Wesentliche Neuigkeiten

a)      Lt. Mitteilung des BMG (Tuschen) soll der Zeitplan eingehalten werden.

Dies entspricht auch der Äußerung der Gesundheitsministerin, Frau Ulla Schmidt.

Die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung sehen das deutlich elastischer, da auch auf ihre eigenen Mitglieder erheblicher Mehraufwand zukommt, der gründlicher Vorarbeit bedarf.

Die Bundesärztekammer warnt vor einer Einhaltung des Zeitplanes, ebenfalls auf der Grundlage der Bedenken, dass eine gründlichere Vorarbeit geleistet werden muss.

Erwähnt wird der Marburger Bund, der unter Berufung auf das Europa-Urteil bzgl. der Arbeitszeit das Ende der Bereitschaftsdienst-Regelung sieht. Daraus folgt die Einführung des Schichtdienstes mit einer deutlichen Ausweitung des Stellenplanes und erheblichem finanziellen Mehraufwand für die Krankenhäuser.

b)      Die Frage der Hauptdiagnose, an der sich die DRG-Klassifikation festmacht, ist unterdessen geklärt. Die Hauptdiagnose wird am Ende der stationären Behandlung endgültig festgestellt am besten disziplinübergreifend durch ein DRG-Team.

c)      Es ist der Vorschlag eines sogen. medizinischen Controllings gemacht worden. Dabei handelt es sich um ein Team der Kostenermittlung, das sowohl die Disziplinen der ärztlichen als auch der Verwaltungsseite umfasst. Um eine korrekte Zuordnung vorzunehmen, sollte dieses Team unter ärztlicher Leitung stehen.

d)      Verschiedene Referenten haben daraufhin abgehoben, innerhalb der Zeit der Erfassung durch Referenzkliniken eine möglichst umfassende Auswahl dieser Kliniken zu gestalten. Gerade Kliniken, die ein besonderes Klientel betreuen würden, sollten hier teilnehmen, da sonst eine Darstellung von Sonderfällen innerhalb der Gesamterhebung nicht möglich sei.

e)      Die Bundesärztekammer schlägt bei Sonderfällen eine Regelung vor, die den DRG-Bereich als sogen. „Sockelbetrag“ festsetzt und dazu evtl. Sonderkonditionen zur korrekten finanziellen Absicherung.

f)        Beitrag der DKG vom Hauptgeschäftsführer (Dies war für mich einer der wesentlichen Neuigkeiten): Robbers hat angemerkt, dass die DKG bei der Politik eine sogen. doppelte Öffnungsklausel einfordert. Dabei handelt es sich um

I . eine medizinische Öffnungsklausel, die für Sonderfälle vorgehalten werden soll und

II. eine ökonomische Öffnungsklausel auf örtlicher oder Landesebene

 

Zu 3: Schlussfolgerungen

Mein persönlicher Eindruck ist der, dass der vom BMG strikt vorgesehene Zeitplan von den Partnern der Selbstverwaltung selbst als zu rigide angesehen wird und hier wohl Verhandlungen stattfinden werden. So ist insbesondere an eine Ausweitung der Erhebungszeiten gedacht über das Jahr 2003 hinaus und insbesondere auch an eine Ausweitung der Konvergenzzeiten bevor die Zeit der Arbeit ohne Netz  beginnt (bisher vorgesehen war bisher das Jahr 2007).

Auffällig war, dass gerade die Partner der Selbstverwaltung doch eine erhöhte Sensibilität für Problemgruppen entwickelt haben. Gerade die Bemerkung über die doppelte Öffnungsklausel spricht dafür, dass hier nicht nur verbale Beruhigungsakte abgeleistet werden, sondern tatsächlich aktive Arbeit, sich des besonderen Themas anzunehmen. Auch der Beitrag der Frau Schlottmann, die die Teilnahme am Referenzprogramm zur besseren Identifikation von Sonderfällen für nötig hält, spricht dafür.

Während der Veranstaltung ist mehrfach der Hinweis gekommen , dass dieses Entgeltsystem als sogen. Krankenhaus-Entgelt-Verordnung Gesetztescharakter haben wird. Dies wird alle Patienten betreffen, insbesondere die der gesetzlichen Krankenversicherung. Daraus folgt, dass die Klassifikation, die Codierung und die Kalkulation höchsten Ansprüchen genügen muss. Die Erhebungsqualität kann nicht hoch genug angesiedelt werden, um letztendlich eine adäquate und finanziell gerechte Abbildung unserer Patienten zu erreichen.

Das bedeutet in der Konsequenz

a)      die Qualität der Prozeduren-Kataloge und die Erfassung der Prozeduren ist wichtig. Sie wird sich finanziell auswirken.

b)      Der ICD-10 entspricht nicht unseren Ansprüchen. Hier muß unbedingt nachgebessert und dem DIMDI ein entsprechender Vorschlag gemacht werden.

c)      Die Spezialkliniken sollten sich den Vorschlag mit dem medizinischen Controllingsystem sehr zu Herzen nehmen. Letztendlich entscheidet die Stellung der Hauptdiagnose, die im Team gefällt wird, über das finanzielle Ergebnis.

d)      Daraus folgt, dass auf jeden Fall eine der Spezialkliniken am Referenzprogramm teilnehmen muss.

Dr. med. G. Exner
Facharzt für Chirurgie/Unfallchirurgie
/Rehabilitationswesen
Chefarzt des
Querschnittgelähmten-Zentrums am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg